Folgendes oder Ähnliches ist passiert: Deine Lehrerin oder dein Lehrer verteilte die Noten der letzten Prüfung. Als du an der Reihe warst, machte die Lehrerin oder der Lehrer eine Bemerkung und die ganze Klasse begann zu lachen.

Du hast einen roten Kopf bekommen und dich zu schämen begonnen. Am liebsten wärst du im Boden versunken.

So etwas nennt man Blossstellung vor der Klasse und ausgelacht werden von der Klasse. Das darf die Lehrerin oder der Lehrer nicht.

Wenn die Klasse zu lachen beginnt, weil die Lehrerin oder der Lehrer sich über einen Schüler lustig machte, müsste die Lehrerin oder der Lehrer die Klasse sofort zurechtweisen und das Auslachen verbieten. Gleichzeitig müsste er sich bei der Schülerin oder dem Schüler entschuldigen. Die Lehrerin oder der Lehrer müsste dir sagen: "Entschuldigung, das war nicht so gemeint!"

Wenn die Lehrerin oder der Lehrer das nicht macht, musst du dich wehren! Die Lehrerin oder der Lehrer darf dich vor den Schülern nicht blossstellen. Sie oder er muss mit dir alleine ein Gespräch führen. Verlange so ein Gespräch! Als Schülerin oder als Schüler hast du das Recht auf eine Entschuldigung. Dabei ist es egal, ob die Lehrerin oder der Lehrer das Auslachen absichtlich oder unabsichtlich veranlasst hat.

Wenn die Lehrerin oder der Lehrer mit dir nicht reden will, dann mache einen Termin beim Schulsozialarbeiter. Wenn Du nicht weisst, ob Ihr einen Schulsozialarbeiter habt, dann frag beim Sekretariat deiner Schule nach.

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