Einführung QR-Rechnung / QR-Einzahlungsschein

Am 1. Oktober 2022 wurde die QR-Rechnung und mit ihr auch der QR-Einzahlungsschein definitiv eingeführt. Die bisher gebräuchlichen roten und orangen Einzahlungsscheine wurden auf dieses Datum hin abgelöst und können nicht mehr für Spenden genutzt werden.

Diese Einzahlungsscheine können seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr verwendet werden:

Die roten und orangen Einzahlungsscheine wurden durch den QR-Einzahlungsschein abgelöst, der wie folgt aussieht:

Von nun an wird ein im Voraus erstellter QR-Code benötigt, in dem sowohl Konto als auch Empfänger bereits eingetragen sind. Deshalb können an den Schaltern keine neutralen Einzahlungsscheine mehr bezogen werden. Auch Einzahlungsscheine, bei denen der Empfänger von Hand eingetragen wurde, werden nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie einen neutralen QR-Einzahlungsschein nach obigem Muster wünschen, senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen Sie beim Sorgentelefon an. Wir stellen Ihnen diesen gerne zu.

Absender und Betrag können auf dem neutralen QR-Einzahlungsschein weiterhin von Hand eingetragen und am Schalter eingezahlt werden. Das Anbringen von handschriftlichen Mitteilungen ist nicht mehr möglich. Mitteilungen müssen im Voraus aufgedruckt und im QR-Code enthalten sein. Wenn Sie Ihren neutralen QR-Einzahlungsschein am PC einzahlen, können Sie weiterhin Mitteilungen anbringen.

Wenn Sie neutrale QR-Einzahlungsscheine mit vorgedrucktem Verwendungszweck benötigen (z.B. für einen Trauerfall), dann melden Sie sich bitte beim Sorgentelefon per E-Mail oder Telefon. Wir senden Ihnen die vorgedruckten QR-Einzahlungsscheine gerne zu.

Daueraufträge, die noch auf den alten Einzahlungsscheinen basieren, können ab Oktober 2022 möglicherweise nicht mehr verarbeitet werden. Dies wird besonders bei orangen Einzahlungsscheinen mit Referenznummer (ESR) der Fall sein. Die Kontonummern der ESR-Einzahlungsscheine (beginnend mit 01-...) werden aufgehoben und durch die QR-IBAN ersetzt. Ein Dauerauftrag, der noch auf einer ESR-Kontonummer basiert, kann deshalb ab Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt werden. Er muss mittels eines QR-Einzahlungsscheins neu erfasst werden.

Das Sorgentelefon hat im Januar 2022 mit der Umstellung auf den QR-Einzahlungsschein begonnen. Inzwischen sollten alle unsere Freunde und Gönner einen Spendenaufruf mit QR-Einzahlungsschein erhalten haben. Falls Sie von uns wider Erwarten noch keinen Spendenaufruf erhalten haben, senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir senden Ihnen den QR-Einzahlungsschein gerne zu.

Sie erreichen die Administration des Sorgentelefons unter der Telefonnummer 034 446 08 20 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Herzlichen Dank.

 

 

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