Gemäss Verfügung vom 5. Oktober 2006 (und weiterhin gültig gemäss Verfügung vom 21. Juni 2012 und Schreiben vom 2. Juli 2019) der Steuerverwaltung des Kantons Bern ist die Sorgentelefon für Kinder GmbH wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. Beiträge an unsere Institution können somit von unseren Spendern steuerlich geltend gemacht werden.
Einführung QR-Rechnung / QR-Einzahlungsschein
Am 1. Oktober 2022 wurde die QR-Rechnung und mit ihr auch der QR-Einzahlungsschein definitiv eingeführt. Die bisher gebräuchlichen roten und orangen Einzahlungsscheine wurden auf dieses Datum hin abgelöst und können nicht mehr für Spenden genutzt werden.
Diese Einzahlungsscheine können seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr verwendet werden:
Die roten und orangen Einzahlungsscheine wurden durch den QR-Einzahlungsschein abgelöst, der wie folgt aussieht:
Von nun an wird ein im Voraus erstellter QR-Code benötigt, in dem sowohl Konto als auch Empfänger bereits eingetragen sind. Deshalb können an den Schaltern keine neutralen Einzahlungsscheine mehr bezogen werden. Auch Einzahlungsscheine, bei denen der Empfänger von Hand eingetragen wurde, werden nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie einen neutralen QR-Einzahlungsschein nach obigem Muster wünschen, senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen Sie beim Sorgentelefon an. Wir stellen Ihnen diesen gerne zu.
Absender und Betrag können auf dem neutralen QR-Einzahlungsschein weiterhin von Hand eingetragen und am Schalter eingezahlt werden. Das Anbringen von handschriftlichen Mitteilungen ist nicht mehr möglich. Mitteilungen müssen im Voraus aufgedruckt und im QR-Code enthalten sein. Wenn Sie Ihren neutralen QR-Einzahlungsschein am PC einzahlen, können Sie weiterhin Mitteilungen anbringen.
Wenn Sie neutrale QR-Einzahlungsscheine mit vorgedrucktem Verwendungszweck benötigen (z.B. für einen Trauerfall), dann melden Sie sich bitte beim Sorgentelefon per E-Mail oder Telefon. Wir senden Ihnen die vorgedruckten QR-Einzahlungsscheine gerne zu.
Daueraufträge, die noch auf den alten Einzahlungsscheinen basieren, können ab Oktober 2022 möglicherweise nicht mehr verarbeitet werden. Dies wird besonders bei orangen Einzahlungsscheinen mit Referenznummer (ESR) der Fall sein. Die Kontonummern der ESR-Einzahlungsscheine (beginnend mit 01-...) werden aufgehoben und durch die QR-IBAN ersetzt. Ein Dauerauftrag, der noch auf einer ESR-Kontonummer basiert, kann deshalb ab Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt werden. Er muss mittels eines QR-Einzahlungsscheins neu erfasst werden.
Das Sorgentelefon hat im Januar 2022 mit der Umstellung auf den QR-Einzahlungsschein begonnen. Inzwischen sollten alle unsere Freunde und Gönner einen Spendenaufruf mit QR-Einzahlungsschein erhalten haben. Falls Sie von uns wider Erwarten noch keinen Spendenaufruf erhalten haben, senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir senden Ihnen den QR-Einzahlungsschein gerne zu.
Sie erreichen die Administration des Sorgentelefons unter der Telefonnummer 034 446 08 20 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Über eine Spende an das Sorgentelefon für Kinder via Überweisung oder QR-Einzahlungsschein freuen wir uns sehr.
Spenden auf anderen Wegen (z.B. Kreditkarte, SMS oder Twint) sind leider nicht möglich. Während eines Testbetriebs war das Interesse an diesen zusätzlichen Spendenmöglichkeiten nur sehr gering, zudem bestanden Schwierigkeiten bei der korrekten Zuordnung der Spenden.
Auch im Hinblick auf die zusätzlich entstehenden Kosten haben wir uns entschieden, diese zusätzlichen Spendenmöglichkeiten nicht anzubieten.
Das Sorgentelefon für Kinder ist zu 100 Prozent auf private Spenden angewiesen
Das Sorgentelefon will keine Subventionen. Weder vom Bund noch von den Kantonen. Nur so kann es seine Unabhängigkeit bewahren und den Kindern helfen.
Wenn Sie dem Sorgentelefon eine Spende überweisen, bekommen Sie alle zwei Jahre den neuesten Jahresbericht zugestellt.
PC-Konto: 34-4900-5
IBAN: CH79 0900 0000 3400 4900 5
Wenn Sie zur Einzahlung einen QR-Einzahlungsschein wünschen, senden Sie uns bitte ein E-Mail. Wir stellen Ihnen gerne einen QR-Einzahlungsschein zu.
Herzlichen Dank!