Kinder und Jugendliche, die weglaufen, müssen in vielen Fällen als ernsthaft selbstmordgefährdet angesehen werden. Aber nicht so, dass sie Selbstmord machen, wenn sie wieder nach Hause müssten, sondern sie bewahren den Selbstmord als letzte Möglichkeit.
In der Regel haben das Kinder und Jugendliche mit sich selbst schon so abgemacht. Noch bevor sie weglaufen.